Erdoelbevorratungsverband, 4.89% 25oct2019, EUR (FIGI BBG00001PYN9, DE0007031734, WKN 703173)
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Der Erdölbevorratungsverband (EBV) wurde 1978 gemäß dem Erdölbevorratungsgesetz ("ErdölBevG") als öffentliche Körperschaft mit Sitz in Hamburg, Deutschland, gegründet.Das Streits-Haus am JungfernstiegZweck des EBV ist es, Vorräte an Rohöl und Erdölprodukten (Benzinprodukte, Dieselkraftstoff, leichtes Heizöl und Flugkraftstoff) ...
Der Erdölbevorratungsverband (EBV) wurde 1978 gemäß dem Erdölbevorratungsgesetz ("ErdölBevG") als öffentliche Körperschaft mit Sitz in Hamburg, Deutschland, gegründet.
Das Streits-Haus am Jungfernstieg Zweck des EBV ist es, Vorräte an Rohöl und Erdölprodukten (Benzinprodukte, Dieselkraftstoff, leichtes Heizöl und Flugkraftstoff) von mindestens 90 Tagen Verbrauch zu lagern. Alle Unternehmen, die relevante Produkte im Inland herstellen oder solche Produkte nach Deutschland einführen, sind verpflichtete Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes (EBV) und müssen zwingend Gebühren zur Finanzierung zahlen. Um mehr über die Geschichte der verpflichtenden Erdölbevorratung in der Bundesrepublik Deutschland zu erfahren, lesen Sie » hier. Der zweiköpfige Vorstand des EBV wird von einem Aufsichtsorgan (Beirat) ernannt. Der Beirat besteht aus mindestens neun Personen und umfasst zwischen einem und maximal drei Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, jeweils einen Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und des Deutschen Bundesrates sowie sechs Vertreter der Erdölindustrie. Die Vertreter der Erdölindustrie werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Für jedes Mitglied des Beirats wird ein Stellvertreter gewählt oder ernannt. |
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