KWAP, 4.441% 31mar2022, MYR (FIGI BBG00GBP05M0, PI170003, MYBPI1700037)
Inländische Anleihen, Senior Unsecured
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Kumpulan Wang Persaraan (Diperbadankan)("KWAP") oder der Rentenfonds (eingetragen) wurde am 1. März 2007 gemäß dem Rentenfondsgesetz von 2007 (Gesetz 662) gegründet und ersetzte das aufgehobene Rentenvertrauensfondsgesetz von 1991 (Gesetz 454). Das Rentenvertrauensfondsgesetz von 1991 (Gesetz 454) ...
Kumpulan Wang Persaraan (Diperbadankan)("KWAP") oder der Rentenfonds (eingetragen) wurde am 1. März 2007 gemäß dem Rentenfondsgesetz von 2007 (Gesetz 662) gegründet und ersetzte das aufgehobene Rentenvertrauensfondsgesetz von 1991 (Gesetz 454). Das Rentenvertrauensfondsgesetz von 1991 (Gesetz 454) wurde erlassen, um der Bundesregierung bei der Finanzierung ihrer Rentenverbindlichkeiten zu helfen. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wurde der Rentenvertrauensfonds am 1. Juni 1991 mit einer Startfinanzierung von 500 Millionen RM von der Bundesregierung gegründet. Der Rentenvertrauensfonds wurde vom Rat des Rentenvertrauensfonds verwaltet, wobei der Generalbuchhalter von Malaysia für die tägliche Verwaltung und das Management der Angelegenheiten des Rentenvertrauensfonds verantwortlich war. Mit der Eingliederung von KWAP wurden alle Befugnisse, Funktionen, Aktivitäten, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Rentenvertrauensfonds vollständig von KWAP übernommen. Ziel Das Ziel von KWAP ist es, den Fonds ("den Fonds") zu verwalten, der gemäß Abschnitt 13 des Rentenfondsgesetzes von 2007 (Gesetz 662) eingerichtet wurde, um optimale Renditen auf seine Investitionen zu erzielen. Der Fonds soll dazu verwendet werden, der Bundesregierung bei der Finanzierung ihrer Rentenverbindlichkeiten zu helfen. Funktionen Die Funktionen von KWAP sind wie folgt: Verwaltung der Beiträge der Bundesregierung, gesetzlicher Körperschaften, lokaler Behörden und anderer Agenturen; und Verwaltung, Management und Investition des Fonds in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere Formen von Investitionen, die gemäß dem Rentenfondsgesetz von 2007 (Gesetz 662) erlaubt sind.
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